Anfrage | Ist eine unverbindliche Erkundigung des Käufers. Sie stellt keinen verbindlichen Antrag dar. |
Angebot | Ist ein verbindlicher Antrag des Verkäufers an eine bestimmte Person (§ 145 BGB). - Ein Angebot, das an die Allgemeinheit gerichtet ist, ist kein verbindlicher Antrag, sondern nur eine Aufforderung, einen Antrag zu stellen. Bindung des Angebots (Gültigkeit): - Angebot an einen Abwesenden: - Sonderfall: |
Bestellung | Ist die verbindliche Annahme des Angebots durch den Käufer. Eine Bestellung kann auch ein Antrag des Käufers sein: - bei Annahme des Angebots in veränderter Form - ohne Angebot - bei unverbindlichem Angebot - bei einem Angebot an die Allgemeinheit (z.B. Schaufensterauslage) |
Bestellungsannahme (Auftragsbestätigung) | Ist die verbindliche Annahme der Bestellung durch den Verkäufer. Sie kann auch durch sofortige Warenlieferung erfolgen. |
Widerruf | Willenserklärungen können bis zum Eintreffen beim Empfänger (spätestens gleichzeitig) widerrufen werden (§ 130 BGB) |
Dienstag, 17. Mai 2011
Zustandekommen des Kaufvertrags – Kaufmännische Begriffe / Rechtliche Wirkung
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